Preisliste

 

2011/2012/2013

 



 

Saisonzeiten

Vorsaison

01.03.- 14.06.

 

Hauptsaison

15.06.- 15.09.

 

Nachsaison

16.09.- 15.11.

 

Nebensaison

16.11.- 28.02.

 

Ferienwohnung 1

 

36 ,-- EUR

 

39 ,-- EUR

 

36 ,-- EUR

 

nach Vereinbarung

 

Ferienwohnung 2

 

46 ,-- EUR

 

49 ,-- EUR

 

46 ,-- EUR

 

nach Vereinbarung

 

Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester und an gesetzlichen Feiertagen gelten die Preise der Hauptsaison. Eine Kurtaxe wird in Maasholm nicht erhoben. Weitere Information unter Telefon: 04642 / 965290 oder 0177 / 2637800

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen



                                                § 1 (Abschluss des Gastaufnahmevertrages)

1.         Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2.         Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder per Telefax erfolgen.

3.         Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der buchende Gast übernimmt durch die Buchung auch die Haftung für die Vertragsverpflichtungen der weiteren Gäste.



                                                § 2 ( Leistungen, Preise, Bezahlung )

Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus diesem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog. Der im Vertrag ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vom Gast selbständig bis zum drittem Tag nach der vertraglich vereinbarten Bereitstellung der Ferienwohnung zu entrichten.

 


                                                § 3 ( Rücktritt )

1.         Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gastgeber erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.

2.         Im Falle des Rücktritts sind durch den Gast folgende Beträge in Höhe der nachstehenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtpreis, zu entrichten.

            2.1. In der Hauptsaison ( 15.06. - 15.09. ) :

                        bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %

                        44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

                        29. Tag bis zum Reiseantritt 50 %

            als Pauschalbeträge unabhängig davon, ob es dem Gastgeber gelingt, die Ferienwohnung ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben oder nicht.

            2.2.      In der Nebensaison ( 16.09 -09.11., 16.12. - 09.01., 01.03. - 14.06.)

                        bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %

                        44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

                        29. bis 22. Tag vor Reisenantritt 60 %

                        21. Tag bis zum Reiseantritt 80 %

            In der Nebensaison ist dieser Pauschalbetrag nur insoweit zu zahlen, als der Gastgeber die Ferienwohnungen nicht anderweitig vermieten konnte. Dabei hat der Gastgeber nach Treu und Glauben zu versuchen, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.

2.3.      Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber zu richten und hat im Interesse des Gastes schriftlich zu erfolgen.

2.4.      Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.



                                                § 4 ( Mängel der Gastgeberleistung )

Der Gastgeber haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfolgt diese Meldung nicht unverzüglich, so ist davon auszugehen, dass es sich um eine bloße Unannehmlichkeit handelt.



                                                § 5 ( Haftung )

1.         Beschädigung der Räume sowie des Inventars gehen zu Lasten des Gastes.

2.         Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Gastgeber verantwortlich ist, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.

3.         Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen usw.) soweit diese als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für eine etwaige Mitsegelmöglichkeiten an Bord der Segelyacht "Foris".


 

                                                            § 6 ( Verjährung )

Vertragliche Ansprüche, Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.



                                                             § 7 ( Gerichtsstand )

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Gastgebers.



                                                            § 8 ( Unwirksamkeit )

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder einzelner Bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.