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Preisliste
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2011/2012/2013
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Saisonzeiten |
Vorsaison 01.03.- 14.06.
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Hauptsaison 15.06.- 15.09.
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Nachsaison 16.09.- 15.11.
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Nebensaison 16.11.- 28.02.
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Ferienwohnung 1
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36 ,-- EUR
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39 ,-- EUR
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36 ,-- EUR
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nach Vereinbarung
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Ferienwohnung 2 |
46 ,-- EUR
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49 ,-- EUR
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46 ,-- EUR
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nach Vereinbarung
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Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester und an gesetzlichen Feiertagen gelten die Preise der Hauptsaison. Eine Kurtaxe wird in Maasholm nicht erhoben. Weitere Information unter Telefon: 04642 / 965290 oder 0177 / 2637800
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 (Abschluss des Gastaufnahmevertrages)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder per Telefax erfolgen.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der buchende Gast übernimmt durch die Buchung auch die Haftung für die Vertragsverpflichtungen der weiteren Gäste.
§ 2 ( Leistungen, Preise, Bezahlung )
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus diesem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog. Der im Vertrag ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vom Gast 1 Woche vor der vertraglich vereinbarten Bereitstellung der Ferienwohnung auf das Konto des Gastgebers einzuzahlen.
§ 3 ( Rücktritt )
1. Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gastgeber erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
2. Im Falle des Rücktritts sind durch den Gast folgende Beträge in Höhe der nachstehenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtpreis, zu entrichten.
bis 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
bis 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
bis 11. Tag vor Reiseantritt 80 %
danach 90 %
als Pauschalbeträge unabhängig davon, ob es dem Gastgeber gelingt, die Ferienwohnung ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber zu richten und hat im Interesse des Gastes schriftlich zu erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabruchversicherung wird dringend empfohlen.
§ 4 ( Mängel der Gastgeberleistung )
Der Gastgeber haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfolgt diese Meldung nicht unverzüglich, so ist davon auszugehen, dass es sich um eine bloße Unannehmlichkeit handelt.
§ 5 ( Haftung )
1. Beschädigung der Räume sowie des Inventars gehen zu Lasten des Gastes.
2. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Gastgeber verantwortlich ist, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen usw.) soweit diese als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für eine etwaige Mitsegelmöglichkeiten an Bord der Segelyacht "Foris".
§ 6 ( Verjährung )
Vertragliche Ansprüche, Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
§ 7 ( Gerichtsstand )
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Gastgebers.
§ 8 ( Unwirksamkeit )
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder einzelner Bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.